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Ohne gültige Zulassung mit Pkw in Altenstadt (bei Schongau) gefahren:

Am Samstag Vormittag fuhr ein rumänischer Staatsangehöriger (49) mit seinem neu erworbenen Pkw in Altenstadt. An diesem waren ungültige Kurzzeitkennzeichen angebracht, da die Zulassung nur noch bis zum Vortag gültig war.

Hinweis: Kurzzeitkennzeichen sind vorrangig für Privatpersonen gedacht, die ein Fahrzeug innerhalb der BRD überführen wollen oder ein stillgelegtes Kraftfahrzeug kurzzeitig für Prüfungs- oder Probefahren benutzen wollen. Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Tage gültig.

Gegen den 49-Jährigen wurde ein Verfahren wegen einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Kraftfahrzeugsteuergesetz und Fahrzeugzulassungsverordnung eingeleitet.

Der nicht in Deutschland gemeldete Rumäne musste eine Sicherheitsleistung hinterlegen.

Polizei Schongau | Bei uns veröffentlicht am 09.06.2013


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