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Verbotswidriges Fahren trotzt bestehenden Fahrverbotes

Aufgrund einer entsprechenden Beschlagnahmeanordnung der Zentralen Bußgeldstelle der Bayerischen Polizei wurde am vergangenen Freitag, 18.06.2010, der Führerschein eines Ortsbewohners beschlagnahmt. Grund hierfür war, dass der Mann trotz mehrfacher Aufforderung ignoriert hatte, seinen Führerschein, zur Abgeltung eines gegen ihn verhängten einmonatigen Fahrverbotes, bei der Polizei abzugeben.

Nun konnte festgestellt werden, dass der Mann seit 10.04.2010, dem Datum der Rechtswirksamkeit des Bescheides, regelmäßig mit seinem Pkw unterwegs war. Somit wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen Fahrens trotz bestehenden Fahrverbotes eingeleitet, so dass er demnächst mit einer Geldstrafe und mehreren Punkten in der Flensburger „Verkehrssünderdatei“ rechnen muß. Zudem muß er nun das einmonatige Fahrverbot verspätet antreten.

Polizei Murnau am Staffelsee | Bei uns veröffentlicht am 21.06.2010


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