Geschwindigkeitsmessung
Sonntag, 15.10.2017, 10 - 17 Uhr. Zur o.g. Zeit wurden auf der Staatsstraße zwei Geschwindigkeitsmessungen aufgebaut. Da es sich noch um einen schönen Spätsommertag handelte, wurde auch verstärkt mit Kradfahrern gerechnet und eine zweite Kamera aufgestellt. Dies sollte sich auszahlen. An den zwei Messstellen ist eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erlaubt. Es fuhren ca. 2000 Fahrzeuge durch und es wurden 67 Verkehrsteilnehmer beanstandet (33 Verwarnungen, 34 Anzeigen und 8
Fahrverbote). Die beiden schnellsten Fahrer waren Kradfahrer, die mit 171 und 161
km/h gemessen wurden. Da bei einer solchen Überschreitung von Vorsatz
ausgegangen wird, müssen die beiden Fahrer mit einem Bußgeld zwischen 500 und
900 Euro und 2 Monate Fahrverbot rechnen.
Verkehrspolizeiinspektion Weilheim | Bei uns veröffentlicht am 16.10.2017
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