Fahren ohne Fahrerlaubnis
Aufgrund der Tatsache, dass er am frühen Morgen mit dem Handy telefonierend während der Fahrt auf der A 95 Richtung München einer Streifenbesatzung aufgefallen war, wurde ein 25jähriger Serbe aus Penzberg einer Kontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass er keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Auf dem Beifahrersitz saß seine 23jährige Ehefrau, die als Halterin des Audi ermittelt wurde.
Neben dem verbotswidrigen Telefonieren erwartet den Fahrer ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Auch gegen die Ehefrau wurde ein Verfahren eingeleitet Diese setzte die Fahrt nach München auf dem Fahrersitz fort, da dem Gatten die Weiterfahrt untersagt worden war.
VPI Weilheim | Bei uns veröffentlicht am 16.03.2009
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