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Haftbefehl vollzogen

BAB A 95, Höhe Eurasburg, Lkrs. Bad Tölz-Wolfratshausen; Bei der Kontrolle des Fahrers eines Lieferwagens wurde zunächst eine Fahndungsausschreibung zur Festnahme wegen eines bestehenden Haftbefehles festgestellt.

Der 56jährige Mann aus München wurde auf einem Parkplatz der BAB A 95 Höhe Eurasburg einer Fahndungskontrolle unterzogen. Dabei stellten die Schleierfahnder aus Murnau fest, dass der Mann wegen eines Haftbefehls zur Festnahme ausgeschrieben war. Durch die Zahlung der Geldstrafe hätte der Mann die Festnahme abwenden können. Da er jedoch nicht über die entsprechende Geldmittel verfügte wurde er festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die weitere Überprüfung der Person ergab, dass der Mann wegen eines rechtskräftig bestehenden Fahrverbotes keine Fahrzeuge führen darf. Daher erwartet den Mann nun noch eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Polizeiinspektion Fahndung Weilheim | Bei uns veröffentlicht am 11.09.2013


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