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Fahren ohne Fahrerlaubnis

BAB 95: Am Sonntag kontrollierte eine Streife der Schleierfahnder aus

Murnau gegen 16.30 Uhr auf der Autobahn an der Anschlussstelle Murnau/Großweil

einen Ford Mondeo mit Ulmer Kennzeichen. Der Fahrer, ein 52-Jähriger deutscher

Rentner, konnte seinen Führerschein nicht vorweisen. Den hätte er zu Hause

vergessen, behauptete er. Die Beamten stellten aber schnell fest, dass dem Mann

die Fahrerlaubnis unanfechtbar entzogen worden war. Der Grund waren Verstöße

gegen das Betäubungsmittelgesetz vor über einem Jahr, wie er nun zugab. Zur

Kontrollzeit konnten keine gleichgelagerten Verstöße festgestellt werden. Der

Autofahrer musste sein Fahrzeug stehen lassen und den Fahrzeugschlüssel bei der

Polizei abgeben. Er wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt.

Gegen den Halter des Autos, einen 37-Jährigen Bulgaren, werden Ermittlungen

wegen des Ermöglichens dieses Verstoßes eingeleitet.

Polizei Murnau am Staffelsee | Bei uns veröffentlicht am 12.09.2016


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