Fahren ohne Fahrerlaubnis
BAB 95: Am Sonntag kontrollierte eine Streife der Schleierfahnder aus
Murnau gegen 16.30 Uhr auf der Autobahn an der Anschlussstelle Murnau/Großweil
einen Ford Mondeo mit Ulmer Kennzeichen. Der Fahrer, ein 52-Jähriger deutscher
Rentner, konnte seinen Führerschein nicht vorweisen. Den hätte er zu Hause
vergessen, behauptete er. Die Beamten stellten aber schnell fest, dass dem Mann
die Fahrerlaubnis unanfechtbar entzogen worden war. Der Grund waren Verstöße
gegen das Betäubungsmittelgesetz vor über einem Jahr, wie er nun zugab. Zur
Kontrollzeit konnten keine gleichgelagerten Verstöße festgestellt werden. Der
Autofahrer musste sein Fahrzeug stehen lassen und den Fahrzeugschlüssel bei der
Polizei abgeben. Er wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt.
Gegen den Halter des Autos, einen 37-Jährigen Bulgaren, werden Ermittlungen
wegen des Ermöglichens dieses Verstoßes eingeleitet.
Polizei Murnau am Staffelsee | Bei uns veröffentlicht am 12.09.2016
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