Straßenverkehrsgesetz
Ein 45jähriger Rollerfahrer wurde am 20.04.2008 gegen 00.30 Uhr in Hohenfurch im Rahmen einer Streifenfahrt kontrolliert. Nachdem Alkholgeruch feststellbar war, wurde an Ort und Stelle ein Alkotest durchgeführt, der einen Promillewert von 0,66 ergab. Im Krankenhaus Schongau wurde eine Blutprobe entnommen. Den Verkehrsteilnehmer erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einer Geldbuße von 250 Euro.
Polizei Schongau | Bei uns veröffentlicht am 21.04.2008
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