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Reisezeit ist Ausweiszeit - Reisehinweise der Bundespolizei

Bis ins Detail war die Reise geplant und dann das: der Ausweis ist abgelaufen! Die Polizeikontrolle im Ausland offenbart den Mangel, der die Urlaubskasse belastet.

Für einen gelungenen Urlaubseinstieg rät die Bundespolizeiinspektion Rosenheim, die benötigten Dokumente vor Antritt der Reise zu überprüfen. Bei allen Auslandsreisen besteht die Verpflichtung, gültige Grenzübertrittspapiere mitzuführen – auch innerhalb der Europäischen Union. Diese Mitführpflicht gilt unabhängig davon, ob eine Grenzkontrolle erfolgt oder nicht. Selbst freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger riskieren im europäischen Ausland ohne Ausweis oder Pass unnötig lange Kontrollzeiten.

Neben den Fahrkarten, Flugscheinen oder Fahrzeugpapieren kommt es also auf gültige Personalausweise, Reisepässe, Kinderausweise, gegebenenfalls auf Visa oder Impfnachweise für das jeweilige Transit- und Zielland an. Verschiedene Urlaubsländer verlangen sogar, dass der Pass bei Ankunft am Reiseziel noch mehrere Monate über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein muss. Dies gilt insbesondere bei Fernreisen.

Einen vorläufigen Reiseausweis als Passersatz für Reisen nach oder über Österreich kann die Bundespolizei im Notfall in Rosenheim, Lindau, Kempten, Weilheim und Bad Reichenhall ausstellen. Aber Vorsicht: nicht alle Länder akzeptieren derartige Ersatzpapiere. In manchen Staaten, etwa in Bosnien-Herzegowina oder der Türkei, braucht man unbedingt einen gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass. Um das benötigte Passersatzpapier zügig erwerben zu können, empfiehlt die Bundespolizei, dieses über ihre Homepage (www.bundespolizei.de) unter der Rubrik „Dienstleistungen Online“ zu beantragen.

Von einem eigenmächtigen Verändern der Reisedokumente warnt die Bundespolizei eindringlich. Dabei handelt es sich nicht um eine Bagatelle, sondern um eine Urkundenfälschung, die mit empfindlichen Strafen geahndet werden kann. Eltern, die beispielsweise kurzerhand selbst die Gültigkeit eines Kinderausweises verlängern oder Lichtbilder austauschen, droht eine Strafanzeige. Wer die Verlängerung eines Reisedokuments, einen neuen Pass oder Ausweis benötigt, sollte sich an seine Gemeinde- oder Stadtverwaltung wenden.

Für Fragen rund um grenzpolizeiliche Bestimmungen und Visa-Angelegenheiten steht die Servicestelle der Bundespolizei am Münchner Flughafen unter der Rufnummer 089 / 97 307 98 88 zur Verfügung. Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen eines Ziellands erteilt die entsprechende Botschaft in Deutschland. Weitere Hinweise sind unter www.auswaertiges-amt.de abrufbar.



Polizei | Bei uns veröffentlicht am 22.07.2010




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