Mit Vorsicht zu genießen sind die vor allem im Internet immer wieder kursierenden Jobangebote als „Paketagenten“. Dies musste auch kürzlich ein 59-Jähriger feststellen, bei dem Beamte der Polizeiinspektion Freilassing mehrere Pakete sicherstellen konnten. Er hatte betrügerisch erlangte Ware, wie Bildschirme, Fotoapparate und andere Gegenstände, als Warensendungen entgegengenommen, teilweise neu verpackt und weiter versandt. Nun wird auch gegen ihn strafrechtlich ermittelt.
Bei dem Freilassinger stellten die Beamten insgesamt sieben Pakete sicher. Angestoßen wurden die Ermittlungen von der Berliner Polizei. Dort ist ein Großverfahren anhängig, bei dem es um gewerbsmäßigen Betrug und Geldwäsche geht. Die Masche ist fast immer die gleiche. Der „Paketagent“ soll seine Anschrift für den Empfang von Zusendungen der Haupttäter benennen. Dazu wird ein auf den ersten Blick seriös wirkender Vertrag geschlossen, laut dem auch eine genau definierte Entlohnung festgelegt wird. Aufgabe des „Paketagenten“ wäre dann nur, diverse Zusendungen in Empfang zu nehmen und je nach Auftrag aus der „Zentrale“ diese wieder an andere Adressaten weiter zu leiten.
Der Sinn dieser Paketumleitungen ist in den meisten Fällen jedoch ein krimineller. So versuchen die Haupttäter mit dieser Masche den Versandweg von Warensendungen, oft auch ins Ausland, zu verschleiern und Ermittlern die Nachverfolgung zu erschweren. Meist beinhalten die Päckchen betrügerisch erlangte Ware, beispielsweise unter falscher Identität und mit widerrechtlich erlangten Kreditkartennummern bestelltes Elektronikzubehör, Software oder auch Kleidung. Gerne werden mehrere „Paketagenten“ hintereinander geschalten, um so noch besser den Weg der Warenzustellung verschleiern zu können.
Die „Paketagenten“ selbst sind meist nur wenige Wochen aktiv, denn der versprochene Lohn bleibt in der Regel aus. So auch bei dem 59-Jährigen Freilassinger. Vielfach kommt es aber schlimmer. Dann nämlich, wenn von polizeilicher Seite angenommen werden muss, dass der Agent Verdacht über die illegalen Machenschaften hatte. In diesen Fällen werden auch gegen ihn Strafverfahren wegen Geldwäsche oder Beihilfe zu den diversen von den Haupttätern begangenen Straftaten eingeleitet. Und der Job, mit dem vermeintlich leicht verdienten Geld, wird richtig teuer!
Polizei | Bei uns veröffentlicht am 15.02.2012

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