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Vor den Ferien: Läusealarm in Kindergärten und Schulen!

Im Weilheimer Gesundheitsamt häufen derzeit die Anfragen von besorgten Eltern wegen
Läusealarm in Schulen und Kindergärten. Tatsächlich wurden bisher im Jahr 2012 154 Fälle
von Läusebefall aus 37 Schulen und Kindergärten des Landkreises Weilheim-Schongau gemeldet;
letzte Woche kam es zu einer deutlichen Häufung mit 38 Fällen und einem Massenausbruch
in einem Kindergarten. Betroffene werden dabei oft zu Unrecht wegen angeblicher
Hygienemängel stigmatisiert.
Dabei können die hartnäckigen Parasiten mit einfachen Mitteln wieder entfernt werden.
Wichtig ist nur, die wiederholt nötigen Behandlungen über drei Wochen zuverlässig vorzunehmen.
Der Befall ist ungefährlich, weil die Kopflaus als Krankheitsüberträger so gut wie keine Bedeutung
hat. Kopfläuse können zwar ebenso wie Kleiderläuse bei ihrer Blutmahlzeit Krankheitserreger
aufnehmen, etwa Rickettsien als Erreger von Fleckfieber. „Da Kopfläuse ihren
menschlichen Wirt weitaus seltener wechseln als Kleiderläuse, spielen sie als Überträger
von Krankheiten bei uns so gut wie keine Rolle“, sagte Dr. Karl Breu, Leiter des Gesundheitsamtes.
Durch die gute Hygiene in Industrieländern gibt es zudem kaum noch menschliche
Reservoirs für von Läusen übertragene Infektionserreger. Kopfläuse werden fast ausschließlich
durch Haarkontakt von Kopf zu Kopf übertragen. Deshalb sind Kindergarten- und
Schulkinder, die ihre Köpfe im Alltag weitaus öfter und enger zusammenstecken als Erwachsene,
primär betroffen.
Die befruchteten Weibchen wandern nach der Blutmahlzeit von der Kopfhaut an die Enden
offen liegender Haare. Bekommen die Parasiten dabei das Haar eines anderen Menschen
zu greifen, können sie auf den neuen Wirt wechseln und dort mit der Ablage von täglich zwei
bis zehn Eiern (Nissen) eine neue Population gründen. Dass eine Laus beim Wirtswechsel
zu Boden fällt, ist angesichts ihrer perfekten, zu Haarklammern umgestalteten sechs Beine
sehr unwahrscheinlich.
Getrennt von ihrem Wirt würden die Tiere zudem schnell austrocknen und sterben. „Daher ist
es eine Zeitverschwendung, bei einem neu entdeckten Kopflausbefall Räume intensiv zu
putzen oder gar zu desinfizieren“, betont Dr. Karl Breu. Man sollte sich vielmehr darauf konzentrieren,
bei allen Kontaktpersonen vom Betroffenen in Schule, Kindergarten, Familie und
Freundeskreis die Haare gründlich mit Kamm und Lupe nach Nissen abzusuchen.
Die Nissen finden sich dabei besonders im Nacken, an den Schläfen oder hinter den Ohren.
Nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes schließt ein festgestellter Kopflausbefall eine
Betreuung in einer Gemeinschaftseinrichtung zunächst aus. Grundsätzliche Vorraussetzung
dafür, dass Schulen und andere Gemeinschaftseinrichtungen von Kindern und Jugendlichen
wieder besucht werden können, ist, dass nach ärztlichem Urteil eine Weitererbreitung der
Verlausung nicht zu befürchten ist. In Einzelfällen reicht beim Erstbefall, die Zustimmung der
Leitung der Einrichtung vorausgesetzt, eine Bestätigung des Sorgeberechtigten, dass eine
Behandlung korrekt durchgeführt wurde.
Die optimale Behandlung besteht nach heutiger Auffassung aus der Kombination chemischer,
mechanischer und physikalischer Wirkprinzipien, sodass synergetische Effekte genutzt
werden können. Bei der Therapie kommt es darauf an, sowohl die Läuse als auch die
Embryonen in den Nissen zu töten. Dabei hat sich folgende systematische, vom Robert-
Koch-Institut empfohlene Vorgehensweise bewährt:
Tag 1: Mit einem Insektizid behandeln und anschließend nass auskämmen.
Tag 5: Nass auskämmen, um früh nachgeschlüpfte Larven zu entfernen,
bevor sie mobil sind.
Tag 8, 9 oder 10: Erneut mit dem Insektizid behandeln, um spät geschlüpfte
Larven abzutöten.
Tag 13: Kontrolluntersuchung durch nasses Auskämmen.
Tag 17: Eventuell letzte Kontrolle durch nasses Auskämmen.
Nach der Erstbehandlung können durchaus noch Larven schlüpfen. Zeitaufwendig aber notwendig
ist es die Haare mit einer Pflegespülung und einem Läusekamm nass auszukämmen.
Das mitunter empfohlene Abtöten von Läusen und Nissen durch die Anwendung von Heißluft,
z. B. mittels eines Föns, ist unzuverlässig und kann zu erheblichen Kopfhautschädigungen
führen, so dass grundsätzlich davon abzuraten ist. Ebenso ist ein Saunaaufenthalt zur
Abtötung der Läuse ungeeignet.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Ärztinnen und Sozialmedizinischen Assistentinnen des
Gesundheitsamtes unter der Telefonnummer: 0881/681-1600 zur Verfügung.

LRA Weilheim-Schongau | Bei uns veröffentlicht am 12.07.2012


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