BAYERNregional
Neuried

Küchenmesser zum „Selbstschutz“

Besorgte Bürger aus Neuried hatten am Donnerstagabend die Polizei verständigt, weil ihnen ein Mann aufgefallen war, der ein ca. 30 cm langes Messer offen in seiner Gesäßtasche mitführte.
Einer Frau war der Verdächtige am 16.06.2016, gegen 22.00 Uhr, in der Forstenrieder Straße aufgefallen. Nachdem sie die Messerklinge aus seiner Tasche ragen sah, alarmierte sie die Polizei. Beim Eintreffen der Streifen hatte sich der Mann bereits entfernt. Weitere Zeugen wussten jedoch, dass er in der Ammerseestraße wohnhaft ist. Die Beamten konnten den 32-jährigen Verdächtigen ermitteln und statteten ihm sogleich einen Besuch ab, um ihn zur Rede zu stellen. Der Mann bat die Beamten in seine Wohnung und erklärte, dass er das Küchenmesser stets zu seinem „Selbstschutz“ mitführen würde. Bereits beim Betreten der Wohnung stieg den Polizisten ein eigenartiger Geruch in die Nase, der die Beamten stutzig werden ließ. Ihr Verdacht, dass es sich um Marihuana-Rauch handeln könnte, bestätigte sich als sie eine Bong mit entsprechenden Resten unterm Tisch stehen sahen. Weitere Tütchen mit diesem Betäubungsmittel lagen auch noch auf der Couch und wurden von der Polizei sichergestellt. Den 32-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz. Wegen des zuvor in der Öffentlichkeit mitgeführten Messers mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm Länge, erhält er eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige nach dem Waffengesetz. Nebenbei wurde er eindringlich belehrt, dieses Messer zukünftig zu Hause zu lassen.

Polizei Planegg | Bei uns veröffentlicht am 18.06.2016


Hier in Neuried Weitere Nachrichten aus Neuried und Umgebung


Karte mit der Umgebung von Neuried

Neuried

Pressemitteilungen

Bitte beachten Sie, dass viele dieser Artikel von externen Verfassern stammen und hier lediglich veröffentlicht werden. Wir machen uns deshalb nicht die Meinung der jeweiligen Verfasser zu eigen.


Alle Angaben ohne Gewähr. Alle Rechte vorbehalten
Kontakt, Impressum, Datenschutz und Nutzungsbedingungen