Gleitschirmflieger durch Drohne gefährdet
Am Sonntag den 30.10.2016 befand sich ein Gleitschirmpilot im
Anflug auf den Landeplatz im Himmelreich, als er eine Drohne bemerkte. Als sich
ihm diese in etwa 130 m über Grund näherte, versuchte er zunächst auszuweichen.
Die Drohne machte diese Bewegung aber nicht nur mit, sondern flog auch,
offensichtlich gezielt in seine Richtung. Da das Flugobjekt dem Gleitschirmpiloten
dadurch gefährlich nahe kam blieb ihm nichts anderes übrig, als mit einer schnellen
Flugbewegung, einem sogenannten „Wingover“ auszuweichen.
Nach dem gefährlichen Vorfall wurde die Drohne von seinem Betreiber zurückgeholt,
in der Nähe des Landeplatzes gelandet und in ein Fahrzeug mit STA-Kennzeichen
verladen. Danach entfernte sich das Fahrzeug in Richtung Ortsmitte. Für die weitere
Sachbearbeitung werden Zeugen gesucht, die den Vorfall beobachtet haben
beziehungsweise Hinweise auf den Betreiber der Drohne geben können. Die
Ermittlungen zu Täter dauern noch an.
Hinweis: Im Bereich von Flugplätzen, dies gilt auch für genehmigte Start- und
Landeplätze für Gleitschirme und Drachen, ist das Betreiben von Drohnen, auch
solche zur „Sport- und Freizeitgestaltung“, im einem Umkreis von 1,5 km
genehmigungspflichtig.
Polizei Oberammergau | Bei uns veröffentlicht am 01.11.2016
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