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Gleitschirmflieger durch Drohne gefährdet

Am Sonntag den 30.10.2016 befand sich ein Gleitschirmpilot im

Anflug auf den Landeplatz im Himmelreich, als er eine Drohne bemerkte. Als sich

ihm diese in etwa 130 m über Grund näherte, versuchte er zunächst auszuweichen.

Die Drohne machte diese Bewegung aber nicht nur mit, sondern flog auch,

offensichtlich gezielt in seine Richtung. Da das Flugobjekt dem Gleitschirmpiloten

dadurch gefährlich nahe kam blieb ihm nichts anderes übrig, als mit einer schnellen

Flugbewegung, einem sogenannten „Wingover“ auszuweichen.

Nach dem gefährlichen Vorfall wurde die Drohne von seinem Betreiber zurückgeholt,

in der Nähe des Landeplatzes gelandet und in ein Fahrzeug mit STA-Kennzeichen

verladen. Danach entfernte sich das Fahrzeug in Richtung Ortsmitte. Für die weitere

Sachbearbeitung werden Zeugen gesucht, die den Vorfall beobachtet haben

beziehungsweise Hinweise auf den Betreiber der Drohne geben können. Die

Ermittlungen zu Täter dauern noch an.

Hinweis: Im Bereich von Flugplätzen, dies gilt auch für genehmigte Start- und

Landeplätze für Gleitschirme und Drachen, ist das Betreiben von Drohnen, auch

solche zur „Sport- und Freizeitgestaltung“, im einem Umkreis von 1,5 km

genehmigungspflichtig.

Polizei Oberammergau | Bei uns veröffentlicht am 01.11.2016


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