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Otterfinger begeht gleich mehrere Verkehrsstraftaten

Am Freitag Nachmittag, den 19.08.2016, staunten die Beamten der Polizei Holzkirchen nicht schlecht, als sie einen Offerfinger auf seinem One Wheel zwischen Holzkirchen und Otterfing zu einer Verkehrskontrolle anhielten.

Bei einem One Wheel handelt es sich um ein mit elektischem Antrieb vorgesehenes einrädriges Fortbewegungsmittel, bei dem sich der Fahrzeugführer darauf stellt und durch Verlagerung seines Gewichtest die Richtung bestimmt.

Unmittelbar zu Beginn der Verkehrskontrolle wurde hierbei festgestellt, dass der 31 jährige Mann aus Otterfing sowohl unter Alkohol-, als auch unter Drogeneinfluss stand. Eine bei der Polizeiwache durchgeführte Blutentnahme wurde hierzu veranlasst und wird die eingenommenen Betäubungsmittel belegen.

Im Rahmen der weiteren Kontrolle an dem One Wheel wurde festgestellt, dass es sich hierbei um ein Fahrzeug handelt, für welches aufgrund seiner Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h kraft Gesetzes ein Versicherungsschutz erforderlich ist. Auch dies konnte der Otterfinger nicht vorweisen.

Auch fahrerlaubnisrechtlich machte sich der Fahrzeugführer weiter strafbar. Und zwar wurde dem Otterfinger aufgrund diverser Fahrten unter Drogeneinfluss sein Recht aberkannt, von einer Inn-, sowie ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Erforderlich für das Bewegen des One Wheel wäre hierzu zumindest die Fahrerlaubnis der Klasse B gewesen.

Das Gefährt wurde von den Beamten der Polizei Holzkirchen sichergestellt. Den Mann erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr infolge anderer berauschender Mittel, ein Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Die Polizei Holzkirchen warnt davor, derartige Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu benutzen, ohne sich im vorhinein über die rechtliche Einstufung Gedanken zu machen.

Polizei Holzkirchen | Bei uns veröffentlicht am 21.08.2016


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