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Peiting

Innerhalb von 7 Stunden zwei Mal unter Betäubunsmittel und ohne Fahrerlaubnis unterwegs

Gleich zwei Mal wurde ein 22-jähriger Peitinger erwischt, als er am Montag ohne
Fahrerlaubnis und unter Einwirkung von Betäubungsmittel am Straßenverkehr
teilnahm.
Zunächst wurde er gegen 11:00 Uhr in der Von-Kahl- Straße in Peiting kontrolliert, als er mit einem Pkw unterwegs war. Im Rahmen der Kontrolle räumte er ein, dass er
nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Diese war im bereits vor Jahren entzogen
worden. Nachdem er auch noch drogentypische Auffälligkeiten zeigte, wurde ein
Drogenvortest durchgeführt, der positiv auf THC verlief. Im Anschluss wurde eine
Blutentnahme durchgeführt und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt, zumal der
Peitinger in letzter Zeit öfters ohne Fahrerlaubnis unterwegs war.
Gegen 17:30 Uhr erhielt die Polizei einen Hinweis, dass der Peitinger mit einem
Motorrad unterwegs sei und sich derzeit an einer Tankstelle in der Bahnhofstraße
aufhalten soll. Eine Streife der Polizeiinspektion Schongau konnte den beschriebenen Motorradfahrer kurz darauf im Gegenverkehr zwischen Schongau
und Peiting feststellen und die Verfolgung aufnehmen. Der Aufforderung anzuhalten
mittels Anhaltesignalgeber, eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn versuchte er
sich jedoch zu entziehen, indem er Richtung Peiting beschleunigte. Kurz vor dem
Bahnübergang „Loamer Stichl“ bog er nach links auf den nur beschränkt befahrbaren
Weg Richtung Lexe ab und bremste stark ab. Kurz vor dem Stillstand rutschte ihm
das Motorrad weg, wodurch er leicht stürzte (wurde nicht verletzt). Anschließend floh er in den angrenzenden Wald Richtung Märchenwald. Eine Fahndung im Nahbereich
mit zwei weiteren, zur Unterstützung hinzugerufenen Streifen von den angrenzenden
Polizeiinspektionen verlief zunächst negativ. Nach ca. 20 Minuten erschien der
Peitinger zu Fuß am Tatort. Seine Oberbekleidung, eine schwarze Motorradjacke mit
weißem Schulterbereich, seinen schwarz-roten Helm und seinen schwarzen
Rucksack hatte er nicht mehr bei sich. Der sich vor Ort befindlichen Streife wollte er weiß machen, dass er zufällig vorbeikam und gar nicht der Motorradfahrer war.
Nachdem man ihm dies jedoch zweifelsfrei wiederlegen konnte, wurde ein erneutes
Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Ferner stand er immer
noch unter Einfluss von Betäubungsmitteln, weshalb eine weitere Blutentnahme
durchgeführt wurde. Ferner wurde festgestellt, dass das benutzte Motorrad gar nicht zugelassen war, weshalb ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen
Kennzeichenmissbrauch, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und
Verstoß gegen die Abgabenordnung - Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet wurde.
Wie er zu dem Motorrad kam, stellte sich kurze Zeit später heraus, als der Besitzer, ein 22-jähriger Peitinger auf hiesiger Dienststelle erschien und genau dieses Motorrad als gestohlen meldete. Die genauen Umstände werden im Laufe der
Ermittlungen geklärt. Der Motorradhelm, die Oberbekleidung und der Rucksack
konnten bislang nicht mehr aufgefunden werden.

Polizei Schongau | Bei uns veröffentlicht am 04.10.2017


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