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Peiting

Essenslieferant unter Einfluss von Amphetaminen

Am 14.12.17/19:40 Uhr wurde ein 23-Jähriger Pkw-Lenker aus SOG in
Schongauer Straße durch eine Streife des Einsatzzuges aus Murnau einer
Verkehrskontrolle unterzogen. Der Schongauer war zu diesem Zeitpunkt für eine
Gaststätte als Lieferdienst unterwegs. Der Lieferant hatte stark gerötete Augen und
gab erklärend an, dass er am Wochenende einen „Joint“ geraucht hat. Ein
durchgeführter Drogentest vor Ort schlug jedoch positiv auf Amphetamine an.
Weil der Verdacht einer Fahrt unter Drogeneinfluss bestand, ordneten die Beamten
eine Blutentnahme an, die im Krankenhaus Schongau durchgeführt wurde. Hierbei
räumte der junge Mann ein, vor wenigen Tagen „PEP“ konsumiert zu haben. „PEP“
ist eine szenetypische Bezeichnung für Amphetamin, welches für den Konsumenten
eine stark stimulierende und aufputschende Wirkung hat. In der BRD ist Amphetamin
im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt.
Die Fahrt des Schongauers wurde durch die Polizei beendet. Die entnommene
Blutprobe wird in weiterer Folge in einem Institut analysiert. Der Fahrer muss mit
einem Bußgeldverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das
Straßenverkehrsgesetz rechnen, welches mit Geldbuße von mind. 500 EUR, zwei
Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet wird. Zudem wird die
Führerscheinstelle über die mutmaßliche Drogenfahrt unterrichtet.

Polizeipräsidium Oberbayern Süd | Bei uns veröffentlicht am 15.12.2017


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