Fahren ohne Fahrerlaubnis
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle eines VW Transporters am 05.06.2017, gegen kurz vor
08.00 Uhr morgens, konnte ein 25jähriger Weilheimer mit kosovarischer Staatsangehörigkeit
festgestellt werden, der nur einen kosovarischen Führerschein vorweisen konnte. Da der
25jährige jedoch seit mehr als sechs Monaten seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat,
verlor seine kosovarische Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit in Deutschland. Da er keinen
deutschen Führerschein bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Wohnsitznahme in
Deutschland beantragt hat, muss er sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
verantworten.
Polizei Weilheim | Bei uns veröffentlicht am 06.06.2017
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