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Fahren ohne Fahrerlaubnis

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle eines VW Transporters am 05.06.2017, gegen kurz vor

08.00 Uhr morgens, konnte ein 25jähriger Weilheimer mit kosovarischer Staatsangehörigkeit

festgestellt werden, der nur einen kosovarischen Führerschein vorweisen konnte. Da der

25jährige jedoch seit mehr als sechs Monaten seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat,

verlor seine kosovarische Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit in Deutschland. Da er keinen

deutschen Führerschein bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Wohnsitznahme in

Deutschland beantragt hat, muss er sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

verantworten.

Polizei Weilheim | Bei uns veröffentlicht am 06.06.2017


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