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Verstoß gegen Fischereigesetz

Im Rahmen einer Staffelsee-Bestreifung durch eine Bootsbesatzung der Polizeiinspektion Murnau konnte diese am Freitag, den 07. August 2009 gegen 14.10 Uhr einen 15jährigen jungen Mann aus dem Lkr. Weilheim, zusammen mit seinem Vater antreffen. Die beiden waren mit einem Ruderboot unterwegs.


Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der junge Mann zwei Handangeln benutzte, die auf „Raubfisch“ gesetzt waren. Die Berechtigung war jedoch nur für eine Handangel vorhanden. Nach entsprechender Belehrung wird ein Bericht wird an das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen übermittelt.


Polizei Murnau am Staffelsee | Bei uns veröffentlicht am 09.08.2009


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