Fahren ohne Fahrerlaubnis
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde ein 19jähriger Rumäne angehalten und
kontrolliert. Dabei stellten die Beamten der PI Murnau fest, daß er als Fahrer lediglich
einen britischen Lernführerschein vorweisen konnte. Dieser Führerschein ist in
Deutschland nicht gültig.
Der Rumäne musste eine sog. „Sicherheitsleistung“ (wird von der Staatsanwaltschaft
aufgrund der zu erwartenden Strafe errechnet) bezahlen und konnte dann als
Beifahrer seine Fahrt fortsetzen.
Polizei Murnau am Staffelsee | Bei uns veröffentlicht am 10.07.2017
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