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Seehausen am Staffelsee

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde ein 19jähriger Rumäne angehalten und

kontrolliert. Dabei stellten die Beamten der PI Murnau fest, daß er als Fahrer lediglich

einen britischen Lernführerschein vorweisen konnte. Dieser Führerschein ist in

Deutschland nicht gültig.

Der Rumäne musste eine sog. „Sicherheitsleistung“ (wird von der Staatsanwaltschaft

aufgrund der zu erwartenden Strafe errechnet) bezahlen und konnte dann als

Beifahrer seine Fahrt fortsetzen.

Polizei Murnau am Staffelsee | Bei uns veröffentlicht am 10.07.2017


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