Unzulässiges Fischen
Durch die Fischereiaufseher im Dienstbereich der Polizeiinspektion Schongau wurden in den vergangen Tagen mehrere Personen festgestellt, die sich nicht an die fischereirechtlichen Vorschriften gehalten hatten. Am Donnerstag Abend wurden am Deutensee zwei Männer angetroffen, die gleich mit insgesamt vier Angeln gefischt hatten, was nicht zulässig ist. Nur einen Tag später wurden dort erneut zwei Männer festgestellt, die die Fische mit unerlaubten Mitteln, nämlich einem Setzkäscher gefangen hatten. Die Verantwortlichen müssen nun mit einer Anzeige durch die Polizei rechnen.
Polizeiinspektion Penzberg | Bei uns veröffentlicht am 20.08.2007
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