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Schlägerei mit Pflasterstein-Gebrauch

Mit der Benutzung eines Pflastersteins als Schlagwaffe endete ein Streit zwischen zwei Asylbewerbern der Tegernseer Dreifachturnhalle am 08.01.2016 gegen 02.10 Uhr. Auslöser waren zwei Euro, die ein 19jähriger Asylsuchender aus Sierra Leone einem 31jährigen Tansanier schuldete. Da der 19jährige die Bezahlung seiner Schulden verweigerte, nahm ihm der 31jährige ein Paar Turnschuhe weg. Dies führte zu einer ersten Prügelei, die vom Security-Dienst sehr schnell und noch folgenlos beendet werden konnte. Während der 19jährige in der Turnhalle verblieb, begab sich der 31jährige ins Freie. Der scheinbare Friede zwischen beiden hielt nicht lange an. Bereits nach kurzer Zeit kehrte der 31jährige wieder in die Turnhalle zurück. Für alle völlig überraschend ging er auf den 19jährigen zu und schlug ihm einen mittelgroßen Pflasterstein (Kantenlänge 8-9 cm) - den er sich vor der Unterkunft besorgte und gut getarnt in einer Plastiktüte verbarg - gegen den Kopf.

Erneut wurde der Security-Dienst darauf aufmerksam und verhinderte durch ein abermals sofortiges Einschreiten weitere Tätlichkeiten. Für eine genauere Untersuchung wurde der 19jährige, der starke Kopfschmerzen beklagte ansonsten aber keine sichtbaren Verletzungen erlitt, von einem RTW des BRK ins Krankenhaus Agatharied verbracht. Strafrechtliche Ermittlungen gegen den alkoholisierten Tansanier (ein Alkotest ergab etwas mehr als ein Promille) wegen gefährlicher Körperverletzung machten eine Blutentnahme - ebenfalls im Agatharieder Krankenhaus - erforderlich. Bei dieser Gelegenheit konnte er sich gleich eine Armfraktur behandeln lassen, die er sich im Verlauf der Auseinandersetzungen zuzog.

Nach Abklärung des Sachverhalts und Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München II wird das zunächst als gefährliche Körperverletzung aufgenommen Delikt nun als versuchter Mord geführt und durch die Kriminalpolizei Miesbach bearbeitet. Der 31-jährigen tansanischen Staatsangehörigen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft am Freitag, 15.01.16, festgenommen und am darauf folgenden Samstag dem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt. Dieser hat die Untersuchungshaft gegen den Tatverdächtigen angeordnet.





Polizei | Bei uns veröffentlicht am 19.01.2016


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