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Fahren ohne Fahrerlaubnis in Bad Tölz

Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle am Mittwoch, 18.05.2016 gegen 20:40 Uhr wollten Beamten der Polizeiinspektion Bad Tölz einen jungen Mann, welcher mit seinem Roller in der Lenggrieser Straße in Bad Tölz stand, kontrollieren.
Als der junge Rollerfahrer das Dienstfahrzeug bemerkte, fuhr er zügig in die Kohlstattstraße und versteckte sich dort.
Nach einer kurzen Absuche der Umgebung konnten die Beamten den jungen Mann und seinen Roller im Hof eines Anwesens in der Kohlstattstraße feststellen.
Bei der Überprüfung wurde dann festgestellt, dass der 21-jährige Reichersbeurer nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen konnte, obwohl es sich bei dem Roller um ein Kleinkraftrad mit erlaubten 45 km/h handelte.
Ferner wurden am Roller folierte (mit Folie überzogene) hintere Blinker, sowie ein nicht serienmäßiger Auspuff festgestellt.
Zur Feststellung der tatsächlichen Höchstgeschwindigkeit wurde von den Beamten eine Rollenprüfstandmessung angeordnet; der Roller wurde hierfür sichergestellt.

Der junge Reichersbeurer wird sich nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.

Polizei Bad Tölz | Bei uns veröffentlicht am 19.05.2016


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