BAYERNregional
Wackersberg

Ein Fall von illegaler Lichtkopplung

Ein mysteriöser Fall von „Lichtkopplung“ beschäftigte die Polizeiinspektion Bad Tölz nach

Eingang einer schriftlichen Anzeige am 04.10.2016. Der Anzeigeerstatter schildert in seinem

Schreiben Unheimliches, das sich nach dem Tod der Nachbarin in deren seitdem

leerstehenden Haus ereignete. Die Notwendigkeit, die Polizei einzuschalten, sah das Ehepaar,

als sie aufgrund zeitlich konkreter Beobachtungen glaubten, nachweisen zu können, dass in

irgendeiner Form eine Lichtkopplung ihres eigenen mit dem Nachbaranwesen vorgenommen

worden sein musste. Zeitgleich mit dem Einschalten des eigenen Ganglichts war auch das

Nachbarhaus erhellt, zeitlich wurde es dort auch wieder dunkel. Irgendwann ließ sich bei

eingeschaltetem Ganglicht im Nachbarwesen auch eine Person erkennen! Der Verdacht eines

schwerwiegenden Vergehens gem. § 248 c des Strafgesetzbuchs („Entziehung elektrischer

Energie“) und sonstiger mysteriöser Umtriebe stand im Raum. Ein Beamter der

Polizeiinspektion Bad Tölz übernahm die Ermittlungsführung und suchte die

Anzeigenerstatter zuhause auf. Erleichtert wurde er von dem betroffenen Ehepaar in Empfang

genommen und sofort an den Ort des Geschehens geführt. Tatsächlich stellten sich die

Wahrnehmungen der beiden als zutreffend heraus. Bei Einschalten des Lichts war auch das

Nachbarhaus erhellt, genauer gesagt: bei Einschalten der Lampe war im genau

gegenüberliegenden Fenster klar zu erkennen, dass auch dort das Licht anging. Die Situation

wurde noch verblüffender, als im gegenüberliegenden Fenster des Nachbarhauses deutlich zu

erkennen war, dass im Anwesen nebenan sogar eine Lampe aufleuchtete, die der eigenen wie

ein Ei dem anderen glich - was nicht schwer erkennbar war, da bei der Lampe der

Anzeigenerstatter durchaus formmäßig eine gewisse Exzentrik festgestellt werden konnte.

Ganz groß wurde das Erstaunen, als sich beim Bewegen zweier im Gang aufgestellter,

beinahe mannsgroßer Figuren auch im Nachbaranwesen offensichtlich Personen zu bewegen

schienen. Nun versuchte der ermittelnde Beamte vorsichtig, eventuelle Spiegelungseffekte im

direkt gegenüberliegenden Fenster ins Spiel zu bringen - was allerdings kategorisch in Abrede

gestellt wurde. Es galt nun, Überzeugungsarbeit zu leisten. Dazu wurde die Ehefrau in ein

Nebenzimmer geführt und gebeten, die Lichtverhältnisse aus dem dort geöffneten Fenster zu

beobachten, während der Ehemann mit dem Beamten an den Ort des Geschehens in den Gang

zurückkehrte. Doch wiederum passierte es: Beim Einschalten des eigenen Lichts flammte

auch im Nachbarhaus Licht auf, was die Beobachterin lauthals kund tat: „Sehen Sie, sehen

Sie…..!“ . Dann aber die Wendung: Obwohl die eigene Lampe eingeschaltet blieb, der Strom

also nach wie vor floss, erlosch plötzlich das Licht im Nachbarhaus: der Ermittlungsbeamte hatte die Ganglampe eingeschaltet gelassen, jedoch die Lampe abgedunkelt - was der

Ehemann bestätigen konnte - bzw. musste! Die Ermittlungsakte konnte nun ohne weitere

Überprüfungen von Stromzähler und Unterlagen des Energielieferanten zugeklappt werden!

Ein Fall von „Lichtkopplung“ konnte auch für die Anzeigeerstatter erkennbar ausgeschlossen

werden!

Polizei Bad Tölz | Bei uns veröffentlicht am 13.10.2016


Hier in Wackersberg Weitere Nachrichten aus Wackersberg und Umgebung


Karte mit der Umgebung von Wackersberg

Wackersberg

Pressemitteilungen

Bitte beachten Sie, dass viele dieser Artikel von externen Verfassern stammen und hier lediglich veröffentlicht werden. Wir machen uns deshalb nicht die Meinung der jeweiligen Verfasser zu eigen.


Alle Angaben ohne Gewähr. Alle Rechte vorbehalten
Kontakt, Impressum, Datenschutz und Nutzungsbedingungen