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Fahren trotz Fahrverbots

Ein 24-jähriger Münchner wurde mit seinem Pkw VW Passat am Dienstag,
13.02.2018, gegen 17:35 Uhr in der Schützenstraße einer allgemeinen
Verkehrskontrolle unterzogen.
Hierbei stellte sich heraus, dass gegen den jungen Mann ein rechtskräftiges
Fahrverbot mit Führerscheinabgabe vorliegt.
Der Beschuldigte gab gegenüber den Beamten an, dass er das Fahrverbot auf
Grund eines Alkoholdeliktes im Jahr 2017 erhalten habe, dass er aber von der
Abgabefrist, spätestens vier Monate nach Rechtskraft, nichts gewusst habe. Der
Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt und ein Freund des Beschuldigten kam auf
die Polizeiinspektion und brachte den Pkw nach München zur Wohnadresse des
jungen Mannes.

Polizei Bad Tölz | Bei uns veröffentlicht am 14.02.2018


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