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Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am Donnerstag, 03.05.2007 wurde gegen 13.30 Uhr ein 15jähriger Allinger mit
seinem Mofa beim Schusterhäusl kontrolliert. Bei der Kontrolle konnte er nur
eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Beim Nachfahren hatten die Beamten
jedoch vom Tachometer des Streifenwagens ca. 60 km/h abgelesen. Mit diesem
Sachverhalt konfrontiert, gab der Junge zu sein Mofa frisiert zu haben. Das
Mofa wurde sichergestellt, um mit dem geeichten Rollenprüfstand die mögliche
Maximalgeschwindigkeit zu messen.
Den Jugendlichen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis.


Polizei Germering | Bei uns veröffentlicht am 04.05.2007


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