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Schweinemastbetrieb Alling:

Nach Auswertung des zweiten von der Gemeinde Alling in Auftrag gegebenen Immissionsschutzgutachtens hat das Landratsamt heute die Firma Müller BBM beauftragt, ein weiteres Gutachten für eine Prognose und Beurteilung der Geruchsimmissionen des geplanten Schweinestalles in Alling zu erstellen. Müller-BBM ist nach den §§ 26, 28 BImSchG als sachverständige Stelle unter anderem für die Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Luftverunreinigungen bekannt gegeben.

Die beiden bisher vorliegenden Gutachten stammen von dem Sachverständigenbüro hoock farny ingenieure. Dieses Unternehmen ist zwar keine für Luftimmissionen nach § 26 BImSchG zugelassene Messstelle, doch ist diese besondere Anerkennung auch keine notwendige Qualifikation für die vorgenommene Gutachtenerstellung und führt die fehlende Bekanntgabe der Firma hoock farny ingenieure nach § 26 BImSchG auch nicht zu einem Wegfall der Aussagefähigkeit der vorgenommenen Begutachtung des geplanten Schweinemaststalles.

Grund für die Einholung eines neuen Gutachtens durch das Landratsamt ist der Umstand, dass sich die beiden bis dato vorliegenden Gutachten in ihren entscheidungsrelevanten Aussagen signifikant voneinander unterscheiden und beide bisherigen Gutachten zu einzelnen, für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens relevanten Fragen keine Angaben enthalten.

Nach dem ersten von der Gemeinde Alling in Auftrag gegebenen Immissionsschutzgutachten der Firma hoock farny ingenieure war zunächst festzustellen, dass gemäß den fachlichen Prognoseberechnungen die zulässigen Immissionsrichtwerte an allen maßgeblichen untersuchten Immissionsorten unterschritten werden.

Das zweite Gutachten der Firma hoock farny ingenieure – ebenfalls von der Gemeinde Alling in Auftrag gegeben – kommt nun unter der Einbeziehung des Sport- und Freizeitgeländes bei einer anderen Bewertung des Belästigungspotentials der vorhandenen Pferde sowie unter Einordnung des Gebiets als nunmehr vorstädtisches Ortsrandgebiet (vorher Dorfgebiet) zu einem modifizierten Ergebnis.

Danach werden am Sport- und Freizeitgelände (an der Nordfassade der Gaststätte und entlang des Trimm-Dich-Pfades) die Immissionswerte nunmehr geringfügig überschritten. Im Gewerbegebiet und auch im Wohngebiet werden die Immissionsschutzwerte hingegen auch nach dem zweiten Gutachten eingehalten.

Über diese unterschiedlichen Aussagen der beiden Gutachten hinaus liegt aufgrund der nach dem zweiten Gutachten nur sehr geringen Überschreitung der Immissionsschutzwerte an der Sport- und Freizeitanlage der Schluss nahe, dass der beantragte Schweinemaststall die Grenzwerte bei Realisierung immissionsmindernder baulicher Maßnahmen bzw. bei Einhaltung bestimmter Auflagen nicht überschreiten würde. Die Klärung dieser Frage ist für die Entscheidung des Landratsamts notwendig. Zu diesen Punkten treffen die bis dato vorliegenden Gutachten jedoch keine Aussage.

Um daher die Plausibilität und Schlüssigkeit des zweiten von der Gemeinde Alling in Auftrag gegebenen Gutachtens bewerten zu können sowie um eine vollumfängliche, verifizierbare und belastbare fachliche Entscheidungsgrundlage zu haben, wurde nunmehr durch das Landratsamt die Firma Müller BBM beauftragt, ein neues Immissionsschutzgutachten zu erstellen.
Dieses Gutachten wird aller Voraussicht nach bis Ende Januar 2010 und damit noch vor dem Bürgerentscheid in der Gemeinde Alling am 07.02.2010 vorliegen.

Die Erfassung und Beurteilung von Geruchsimmissionen ist fachlich schwierig und erfordert komplexe Berechnungen unter Berücksichtigung der Geruchskonzentration, - intensität, -qualität, der Hedonik (angenehm, neutral oder unangenehm), der tages- und jahreszeitlichen Verteilung der Einwirkungen, dem Rhythmus, in dem die Belästigungen auftreten, der Nutzung des beeinträchtigten Gebietes sowie weiterer Kriterien. Die Beurteilung entziehen sich weitgehend pyhsikalisch-chemischer Messverfahren, da Geruchsbelästigungen durch das Zusammenwirken verschiedener Substanzen hervorgerufen werden. Dies erfordert daher, dass bei Erfassung, Bewertung und Beurteilung von Geruchsimmissionen eine Vielzahl von Kriterien in Betracht zu ziehen ist.

Landratsamt Fürstenfeldbruck | Bei uns veröffentlicht am 22.01.2010


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