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Verkehrsunfall in Altenstadt:

Gestern um 12:50 Uhr fuhr ein 27-jähriger Altenstadter mit seinem Pkw auf der St.-Michael-Straße in Richtung Sonnenstraße. An der Kreuzung mit der Alpenstraße, wo die Verkehrsregelung „Rechts vor Links“ gilt, fuhr er ohne anzuhalten in den Kreuzungsbereich ein und stieß prompt mit einem von rechts kommenden vorfahrtsberechtigten Pkw zusammen. Dabei zogen sich der Unfallverursacher sowie seine mitfahrende Ehefrau und die 22 Monate alte Tochter ebenso wie die Fahrerin des vorfahrtsberechtigten Pkw, eine 43-jährige Altenstadterin, leichte Verletzungen zu. Der im Fahrzeug der Altenstadterin mitgefahrene 5-jährige Sohn blieb dagegen unverletzt. Das Fahrzeug des Unfallverursachers erlitt wirtschaftlichen Totalschaden in Höhe von etwa 8.000,00 €. Auch der andere Pkw wurde erheblich beschädigt, geschätzter Schaden 10.000,00 €. Die Fahrerin des vorfahrtsberechtigten Pkw wird, obwohl sie den Unfall nicht verursacht hat, dennoch nicht ungeschoren davon kommen: Bei der Versorgung der Verletzten wurde nämlich bei ihr Alkoholgeruch wahrgenommen und daraufhin ein Alkotest durchgeführt. Aufgrund des Ergebnisses von rund 1,2 Promille muss sich die Frau jetzt in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten.


Polizei Schongau | Bei uns veröffentlicht am 17.04.2012


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