Fahrübungen mit Motorrad im Gewerbegebiet
Einen ungünstigen Platz hatten sich am Mittwochabend ein 47jähriger Antdorfer und
ein 46jähriger Münchner zum Üben ausgesucht.
Eine vorbeikommende Streifenbesatzung überprüfte das Geschehen und stellte
dabei fest, dass der Antdorfer sein Motorrad dem Münchner zum Üben zur
Verfügung gestellt hatte, obwohl dieser noch nicht im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis war.
Das Gewerbegebiet eignet sich zwar für Fahrübungen ist aber kein Privatgrund und
daher müssen nun beide mit einer Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
bzw. des Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen.
Polizei Penzberg | Bei uns veröffentlicht am 15.07.2017
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