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Antdorf

Fahrübungen mit Motorrad im Gewerbegebiet

Einen ungünstigen Platz hatten sich am Mittwochabend ein 47jähriger Antdorfer und

ein 46jähriger Münchner zum Üben ausgesucht.

Eine vorbeikommende Streifenbesatzung überprüfte das Geschehen und stellte

dabei fest, dass der Antdorfer sein Motorrad dem Münchner zum Üben zur

Verfügung gestellt hatte, obwohl dieser noch nicht im Besitz einer gültigen

Fahrerlaubnis war.

Das Gewerbegebiet eignet sich zwar für Fahrübungen ist aber kein Privatgrund und

daher müssen nun beide mit einer Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

bzw. des Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen.

Polizei Penzberg | Bei uns veröffentlicht am 15.07.2017


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