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Trunkenheit im Verkehr:

Einem Verkehrsteilnehmer, der am vergangenen Samstag, 14.06.08, gegen 18:00 Uhr, auf der B 472, anschließend der Kreisstraße nach Burggen und dann auf Gemeindestraßen in Burggen fuhr, fiel ein vorausfahrendes Fahrzeug auf, das auffällig gesteuert wurde.
Da der Zeuge der Meinung war, der Fahrzeugführer sei alkoholisiert, teilte er dies der Polizeiinspektion Schongau mit.
Die Beamten konnten schließlich die Pkw-Fahrerin, eine 54-jährige Frau aus dem westlichen Landkreis Weilheim-Schongau, zuhause antreffen.
Die Frau gab zu, selbst mit ihrem Auto gerade nach Hause gefahren zu sein.
Der Alkotest ergab einen Wert von 2,56 Promille!
Aus diesem Grund wurde bei der Frau eine Blutentnahme durchgeführt, der Führerschein wurde sichergestellt.
Da die Frau absolut fahruntüchtig war (ab 1,10 Promille), erwartet sie nun ein Strafverfahren, das den Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe in Höhe von etwa einem Monatseinkommen sowie sechs Punkte in Flensburg zur Folge haben wird.
Aufgrund des hohen Alkoholwerts wird die Frau auch nicht mehr in den Besitz einer Fahrerlaubnis kommen, ohne sich einer medizinisch- psychologischen Untersuchung unterzogen zu haben.


Polizei Schongau | Bei uns veröffentlicht am 16.06.2008


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