Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Zu einem „Spiegelstreifer“ im Begegnungsverkehr kam es auf der Verbindungsstraße zwischen Denklingen und Epfach. Während der eine Unfallbeteiligte pflichtgemäß an der Unfallstelle wartete, flüchtete der Unfallgegner indem er einfach weiter fuhr, ohne sich um seine gesetzliche Verpflichtung zu kümmern.
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Polizei Landsberg | Bei uns veröffentlicht am 19.05.2013
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