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Unrechtmäßige Geldforderung

Ein 49-jähriger Wolfratshauser, der bereits am Mittwochabend für Aufsehen in der S-Bahn gesorgt hatte, als er mit einer Sturmhaube bekleidet in Erscheinung trat, fiel auch am Donnerstag, den 24.10.2019 gegen 12.30 Uhr auf. Er wurde in eine Fachklinik gebracht.
Der 49-Jährige fuhr mit seinem Fahrrad in eine Gaststätte in der Austraße, in der er früher gearbeitet hat. In den Händen einen Golfschläger haltend forderte er angebliche ausstehende Lohnzahlungen. Das Auftreten des Wolfratshausers war derart bedrohlich, dass die Polizei verständigt wurde. Durch zwei Streifen konnte die Lage vor Ort schnell beruhigt werden und der 49-Jährige wurde in Gewahrsam genommen.
Den 49-Jährigen hat nun mit erheblichen Konsequenzen zu rechnen. Wie sich herausstellte, war der Golfschläger, mit dem er in der Gaststätte aufschlug, gestohlen und in seinen Hosentaschen befand sich noch eine geringe Menge Marihuana. Da zu befürchten war, dass der 49-Jährige erneut anderen Personen gefährlich werden könnte, wurde er nach Rücksprache mit dem Landratsamt in eine Fachklinik gefahren.
Gegen den Wolfratshauser wird nun wegen Diebstahls und eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz ermittelt.
Da die Lohnforderung nachweislich unbegründet war, muss sich der 49-Jährige zudem wegen Räuberischer Erpressung verantworten.
Der Gesetzgeber sieht hier analog zum Raub eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten vor.

Polizei Wolfratshausen | Bei uns veröffentlicht am 25.10.2019


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