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Verstoß gegen Zulassungsverordnung

Ein 21-jähriger Eglinger wurde wegen nicht angebrachten Kennzeichen an seinem Volvo einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Volvo gerade eben von der Zulassungsstelle Wolfratshausen abgemeldet wurde. Die ehemals am Volvo angebrachten Kennzeichen lagen im Fahrzeug. Der Eglinger war auf den Weg in die Autowerkstatt. Dadurch, dass dieser die ehemals am Volvo angebrachten Kennzeichen bei der Abmeldung zugleich auf einen Opel Astra neu anmeldete, durfte er den Volvo nicht mehr auf öffentlichen Verkehrsgrund bewegen. Es wäre somit eine separate Zulassung notwendig gewesen.

Polizei Wolfratshausen | Bei uns veröffentlicht am 21.08.2009


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