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Strafverfahren, weil Unfall zu spät gemeldet

Am 04.05.2019, zwischen 22:00 und 23:00 Uhr, wollte eine 26jährige Garmischerin auf der A95 in Richtung München vom Parkplatz zwischen den Ausfahrten Eschenlohe und Murnau wieder auf die Autobahn einfahren, als sie aus bislang ungeklärter Ursache die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlor, ins Schleuder kam und gegen die Mittelleitplanke fuhr.
Zwar blieben sowohl die Unfallverursacherin wie auch ihre Beifahrerin unverletzt, allerdings entstand beträchtlicher Sachschaden, der am Auto auf 10.000 Euro und an der Schutzplanke auf mindestens 1.100 Euro zu schätzen ist.
Eine denkbar schlechte Idee hatte die Unfallverursacherin dann, als sie sich dazu entscheid, auf der Autobahn wieder rückwärts zum Parkplatz zurückzufahren. Zum Glück blieb dieses Fahrverhalten ohne weitere Folgen. Den verunfallten Pkw ließ sie sodann am Parkplatz zurück und ließ sich von einem Bekannten abholen.
Da die Unfallfahrerin erst nach über 15 Stunden auf die Idee kam, den Unfall bei der Polizei nachträglich zu melden, sieht sie sich nun einem Strafverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ausgesetzt. Ein solches Strafverfahren kann auch zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
In diesem Zusammenhang sucht die VPI Weilheim noch Zeugen des Unfalls oder Zeugen, die die Rückwärtsfahrt der Dame mitbekommen haben. Diese werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0881/640-302 zu melden.

Verkehrspolizeiinspektion Weilheim | Bei uns veröffentlicht am 05.05.2019


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