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Erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

Bei einer Geschwindigkeitskontrolle mit dem Laser-Messgerät wurde am 24.11.15 um 14.15 Uhr am Ende der BAB 95 bei Eschenlohe ein Pkw Mazda und der Fahrer, ein 34jähriger aus Geretsried beanstandet.

Der Geretsrieder war im letzten Bereich des Geschwindigkeitstrichters, bei erlaubten 80 km/h mit 152 km/h gemessen worden.
Nach Abzug der Toleranz wird ihm noch eine Überschreitung um 67 km/h vorgeworfen.

Da bei einer derart massiven Überschreitung nicht mehr von einer fahrlässigen, sondern vorsätzlicher Begehung ausgegangen wird, erwartet den Fahrer jetzt ein Bußgeld in Höhe von ca. 900 Euro und ein Fahrverbot von zwei Monaten.


Polizei Murnau am Staffelsee | Bei uns veröffentlicht am 25.11.2015


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