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Fahrzeug mit erheblichen Mängeln aus dem Verkehr gezogen

Eine 66-jährige Mittenwalderin geriet am Dienstag, 18.02.2020, gegen 19.20 Uhr, in das Visier einer Streife der Verkehrspolizeiinspektion (VPI) Weilheim, als sie in einem Ford Ka die A 95 in Fahrtrichtung Garmisch-Partenkirchen befuhr und auf einem Parkplatz, kurz vor der Anschlussstelle Seeshaupt, einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde.
Hierbei konnte festgestellt werden, dass die Kurzzeitkennzeichen (Anmerkung: Dienen zur Fahrzeugüberführung bzw. zu Probefahrten oder Vorführung zur Hauptuntersuchung und sind fünf Tage gültig), mit denen das Fahrzeug versehen war, lediglich bis zum 03.01.2020 gültig waren.
Zudem war am hinteren Kurzzeitkennzeichen teilweise die schwarze Farbe der Ziffern, welche den letzten Tag des Gültigkeitsdatums anzeigen, abgekratzt.
Weiterhin wurden einige auffällige Mängel an dem 17 Jahre alten Pkw festgestellt, so dass noch vor Ort die Weiterfahrt unterbunden und die Fahrzeugschlüssel sichergestellt werden mussten. Am gestrigen Mittwoch-Vormittag (19.02.2020) wurde das Fahrzeug dann zur näheren technischen Untersuchung mittels eines Abschleppdienstes zu einer Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr verbracht.
Dort wurden letztlich erhebliche Mängel, u.a. an der Bremsanlage (Leistung nur knapp über 50 Prozent), den Aufhängungen der Vorderachse, den beiden Radkästen und den beiden Stoßfängern sowie bei den beiden Abblendlichtern aufgedeckt.
Zudem war das Fahrzeug verbotenerweise mit Winter- und Sommerreifen und noch mit unterschiedlichen Reifengrößen ausgerüstet.
Die Frau jedoch, welche ihr Fahrzeug weiterhin auf dem abgestellten Parkplatz vermutete, ließ sich gestern, gegen 12.00 Uhr, von einem Bekannten mit einem Pkw zum Parkplatz, der sich in Fahrrichtung München, auf der gegenüber liegenden Seite befindet, absetzen, wo sie von dort aus die Autobahn zu Fuß überquerte, um nach ihrem Pkw zu schauen. Nachdem sie feststellen musste, dass sich ihr Fahrzeug dort nicht mehr befand, ging sie zum Ausgangspunkt zurück. Das auffällige Verhalten der Frau war einem anderen Verkehrsteilnehmer aufgefallen, welcher einen Notruf absetzte.
Nur wenige Minuten später konnte die Dame, die sich zwischenzeitlich zur Autobahnraststätte Höhenrain Ost hatte fahren lassen, von einer Streife der VPI Weilheim angetroffen, wo sie über das Ergebnis
der Untersuchung ihres Fahrzeug in Kenntnis gesetzt werden konnte. Zudem wurden ihr die Fahrzeugschlüssel mit der Maßgabe übergeben, dass sie – erst nach erfolgter und überprüfter Mängelbeseitigung sowie vorliegender Zulassung – ihr Fahrzeug, das bei der Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr belassen worden war, wieder in Betrieb nehmen könne.
Gegen die Frau wurden Ermittlungen wegen Kennzeichenmissbrauchs und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet. Zudem musste sie ein Verwarnungsgeld bezahlen, da sie zweimal die Autobahn zu Fuß überquert hatte.
Im Übrigen konnte in Erfahrung gebracht werden, dass es sich bei der Frau um eine „Wiederholungstäterin“ handelte, da sie bereits Ende 2019 in ihrem Wohnort mit einem Pkw, an dem sich ebenfalls bereits seit einigen Tagen abgelaufene Kurzzeitkennzeichen befanden, unterwegs gewesen war.

Verkehrspolizeiinspektion Weilheim | Bei uns veröffentlicht am 22.02.2020


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