
Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren „Wiedervernässung Ampermoos“, Planfeststellungsbeschluss ist bestandskräftig
Das Naturschutzgebiet Ampermoos gehört mit einer Fläche von 600 ha zu den wichtigsten Feuchtgebieten Deutschlands.
Seit den fünfziger Jahren ist der für das Moos notwendige hohe Grundwasserstand zurückgegangen und das Moos durch zunehmende Austrocknung in seiner Existenz gefährdet.
Das Bayerische Umweltministerium hat das Wasserwirtschaftsamt München mit dem Bau einer Sohlrampe bei Grafrath beauftragt.
Das Bauwerk soll in Grafrath in der Amper oberhalb der Einmündung des Mutterbachs gebaut werden. Die Amper wird dann bei Mittelwasserverhältnissen 40 cm höher aufgestaut. Der Wasserspiegel der Amper steigt im gesamten Ampermoos und wirkt sich auf die zahlreichen Bäche und Gräben im Moos aus.
Den Plan hierfür hat das Landratsamt Fürstenfeldbruck im Jahre 2006 festgestellt. Zahlreiche Kläger wandten sich jedoch gegen den Planfeststellungsbeschluss.
Jetzt haben sich die Parteien vor dem Verwaltungsgericht München in einem Vergleich geeinigt.
Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Sohlschwelle und der damit verbundenen Grundwasseranhebung im Ampermoos ist damit bestandskräftig geworden.
Bevor die Sohlrampe in Grafrath gebaut werden kann, müssen jedoch noch Beweissicherungen und Vorarbeiten durchgeführt werden. Mit den Bauarbeiten wird daher frühestens im kommenden Winter begonnen werden können.
Polizei Fürstenfeldbruck | Bei uns veröffentlicht am 18.03.2010
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