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Asylbewerber mit Aliaspersonalien

Grainau, Lkrs. GAP; Der akribischen Arbeit der Murnauer Schleierfahnder ist zu verdanken, dass ein sudanesischer Asylbewerber aufflog, als er sich mit Falschpersonalien ausweisen wollte.

Die Fahnder aus Murnau unterstützten Kollegen aus Garmisch am Samstagnachmittag bei der Kontrolle einer auswärtigen Personengruppe im Ortsgebiet Grainau. Dabei erweckte ein jüngerer Mann, der sich lediglich mit einer Aufenthaltsgestattung des Bundeamtes für Migration und Flüchtlinge, sowie einem Hausausweis für eine hessische Erstaufnahmeeinrichtung, ausweisen konnte, das Misstrauen der Beamten.

Nachdem die Überprüfung der Personalien des Mannes keine Feststellungen erbrachte, ergab der Schnellabgleich eines Fingerabdruckes, dass die angegebenen Personalien falsch waren und der Mann, ein 32jähriger Sudanese, unter seinen echten Personalien mehrfach zur Fahndung, unter anderem zur Abschiebung aus der Bundesrepublik, ausgeschrieben war.

Der Mann muss sich nun wegen verschiedener Delikte, nach dem Ausländerrecht, und, da er sich unter falschen Personalien Aufenthaltspapiere verschaffte, auch wegen Urkundsdelikten verantworten.

Nachdem die Staatsanwaltschaft München II Antrag aus Haftbefehl stellte, wurde der Mann dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der Haftbefehl erließ, diesen aber gegen Auflagen außer Vollzug setzte.


Polizei | Bei uns veröffentlicht am 04.05.2015


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