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Sohn freihändig Fahrrad gefahren – Vater muss zum Verkehrsunterricht

Normalerweise werden jugendliche Radlfahrer bei Fehlverhalten von den Beamten der PI Murnau ermahnt und freundlich auf die Gefahren hingewiesen.


So geschah es auch am Montag, 31.08.09 gegen 14.50 Uhr, als eine Familie aus Peißenberg im Gemeindebereich Großweil auf einem Radweg unterwegs war.

Der 14 jährige Sohn der Familie ignorierte den Hinweis eines Beamten, dass er nicht freihändig fahren dürfe. Ca. 600 Meter weiter wurde der Junge von einem weiteren Beamten angehalten, da er wiederum freihändig fuhr.


Nach der Straßenverkehrsordnung wird das freihändige Fahren mit einem Verwarnungsgeld von 5 € geahndet. Nachdem der Junge jedoch vorsätzlich den Hinweis des ersten Beamten nicht beachtet hatte, wurde das Verwarnungsgeld verdoppelt.

Da der Vater jedoch vollkommen uneinsichtig war und wutentbrannt darauf beharrte, dass freihändiges Fahren erlaubt sei, wurde er zum Verkehrsunterricht vorgeladen.



Polizei Murnau am Staffelsee | Bei uns veröffentlicht am 04.09.2009


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