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Habach

Seltsames Gespann

Ein Beamter der Verkehrspolizeiinspektion Weilheim wunderte sich gestern gegen 16.15 Uhr, als auf der Bundestr. 472 in Höhe Habach ein seltsames Gespann an ihm vorbeifuhr:
Ein Kleinwagen, amtlich zugelassen, zog mit einem Seil ein baugleiches Fahrzeug, aber ganz offensichtlich nicht zugelassen und somit ohne Kennzeichen. Bis hierher ging noch alles gut, weil der Verkehrspolizist gerade in anderer Sache tätig war und sich nicht um die beiden Fahrzeuge kümmern konnte.
Als er nach Beendigung seiner Amtsgeschäfte in Richtung Dienststelle fuhr, traute er seinen Augen nicht, als er eben dieses Gespann mit Warnblinkanlage einige Kilometer weiter am Straßenrand stehen sah.
Jetzt natürlich war die Zeit gekommen, die Sache näher in Augenschein zu nehmen.

Nach kurzer Ermittlung vor Ort stellte sich folgender Sachverhalt heraus:

Eine 25jährige Frau aus Hessen hatte in Schongau einen 44jährigen Freund und dessen 19jährige Bekannte besucht. Gemeinsam war man mit dem zugelassenen Kleinwagen der Hessin in den Bereich Rosenheim gefahren, um dort für den 44jährigen ein Gebrauchtfahrzeug anzuschauen. Es kam tatsächlich zum Kauf und um das Problem der Überführung sogleich zu lösen, wurde das neuerworbene Fahrzeug, das zwar fahrbereit, aber nicht zulassen war, mit einem Seil an das baugleiche „Zugfahrzeug“ angehängt.

In dieser Konstellation fuhr man dann von Rosenheim über die A8 den Irschenberg hinauf und von dort aus über Bad Tölz in Richtung Schongau.

Der Grund für den ungewollten Stop in der Nähe von Habach war dann plötzlicher Treibstoffmangel im Zugfahrzeug. Nachdem man ja zwei fahrbereite Autos dabeihatte, wurden nun die Kennzeichen von dem vorderen auf das hintere Auto ummontiert, um entweder Treibstoff zu holen oder den Transport in umgekehrter Reihenfolge fortzusetzen. Dazu kam es letztendlich nicht mehr, weil der aufmerksame Gesetzeshüter die Unstimmigkeiten sofort erkannt hatte.

Was lustig klingt, hat natürlich auch einen ernsten Hintergrund:

Weil das gezogene Fahrzeug fahrbereit war, handelt es sich bei dem Vorgang um ein nicht genehmigtes Schleppen. Das Ummontieren des Kennzeichens stellt eine Urkundenfälschung dar. Durch den nicht genehmigten Schleppvorgang wurde das gezogene Fahrzeug zu einem zulassungspflichtigen Anhänger, wofür dann der Führerschein der Frau aus Hessen nicht ausreichend war. Zusätzlich liegen Verstöße wegen Steuerhinterziehung und Pflichtversicherung sowie Zulassungsverstöße vor.

Diese Straftaten werden bei der zuständigen Staatsanwaltschaft für beide Fahrzeugführer zur Anzeige gebracht.

Die beiden Beschuldigten zeigten sich soweit einsichtig, aber wenig erfreut über diese vorgezogene weihnachtliche Aufmerksamkeit.

Polizei | Bei uns veröffentlicht am 23.12.2010


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