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Hofstetten

Gewinnversprechen

Am Vormittag des 17.10.2013, meldete sich per Telefon eine Dame, angeblich aus Bulgarien, bei einer 81-Jährigen Frau aus Hofstetten, und teilte dieser mit, dass nach einer Verlosung, auf sie ein hoher Gewinn in Höhe von 127.000,- Euro warten würde. Nachdem die Rentnerin an ein Notariat vermittelt wurde, sollte diese für den Erhalt des Geldes zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 975,- Euro auf ein Konto überweisen, worauf sich die vermeintliche Gewinnerin nicht einließ.
Dies nimmt die Polizeiinspektion Dießen am Ammersee zum Anlass, erneut auf die Gefahren von Gewinnversprechen hinzuweisen:
Bundesweit wird Bürgerinnen und Bürgern per Telefon, Fax, Post oder E-Mail mitgeteilt, dass Sie Empfänger eines hohen Gewinns seien.

In aller Regel erhalten oftmals ältere Menschen per Telefon die Mitteilung, sie haben ein teures Auto oder einen größeren Gewinn in Höhe von mehreren zehntausend Euro gemacht. Der Anrufer gibt sich als zuständige Stelle für die Gewinnauszahlung aus, z.B. als Anwalt, Notar oder Geldtransportunternehmen. Die Opfer werden aufgefordert, sogenannte "UKash-Codes" oder Paysafe-Karten käuflich zu erwerben und diese dem Anrufer mitzuteilen. Die Codes werden von den Betrügern genutzt, um im Internet zum Beispiel an gebührenpflichtigen Spielen teilzunehmen. Bei UKash und Paysafe selbst handelt es sich um seriöse Unternehmen. Leider wird das schnelle und anonyme Bezahlverfahren gerne von Betrügern genutzt. Auch ein Geldtransfer ins Ausland per Western Union wird häufig gefordert.

Gefälschte Rufnummern:
Tatsächlich sind die Rufnummern z.B. von angeblichen Rechtsanwälten, über einen Trick nur vorgeschaltet und werden bei Anruf automatisch zu den gewerbs- und bandenmäßig agierenden Tätern durchgestellt. Falls der Angerufene zunächst noch misstrauisch sein sollte und die angegebene Telefonnummer zurückruft, so meldet sich tatsächlich der vermeintliche Notar oder Rechtsanwalt. Bestehende Zweifel werden so zerstreut.

Die Polizei empfiehlt daher:
Annahme von Gewinnen nur dann, wenn bewusst an einem Gewinnspiel bei einem seriösen Unternehmen teilgenommen wurde
Keinesfalls sollten Vorauszahlungen oder ähnliches zu leisten sein! Eine Lotteriegesellschaft verlangt für die Aushändigung eines Gewinns niemals Vorausgebühren.
Unter keinen Umständen sollten Kontodaten/PIN herausgegeben werden
Die Seriosität des Notars kann unter www.deutsche-notarauskunft.de überprüft werden - nutzen Sie nur die dort angegebenen Kontaktinformationen


Für weitere Fragen wenden sie sich bitte an Ihre Polizeidienststelle

Polizei Landsberg | Bei uns veröffentlicht am 22.10.2013 | Aktualisiert am 22.10.2013


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