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Hohenfurch

Sylvesternacht:

Wie bereits mehrfach in der Presse gemeldet, findet dieses Jahr in der Sylvesternacht in Hohenfurch eine größere Party zur Begrüßung des neuen Jahres statt.
Die Polizeiinspektion Schongau weist daraufhin, dass im Gemeindegebiet Hohenfurch im bebauten Ortsgebiet das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 2 (Böller, Raketen, Knallfrösche usw.) verboten ist.

Das gleiche gilt für den Innenstadtbereich Schongau einschließlich des um die Stadtmauer führenden Fußwegs.

Da es vor einigen Jahren zu einem Brand eines Wohnhauses in der Innenstadt von Schongau kam, wird die Polizeiinspektion Schongau in Zusammenarbeit mit der Sicherheitswacht dieses Jahr versuchen, nicht nur in Hohenfurch, sondern auch im Innenstadtgebiet von Schongau die Einhaltung des dort bestehenden Abbrennverbots von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 2 zu überwachen.
Durch die Stadt Schongau werden an den Zugängen zur Innenstadt entsprechende Plakate angebracht, die nochmals auf die Rechtslage hinweisen.
Die PI Schongau weist daraufhin, dass nicht nur das Abbrennen solchen Feuerwerks unterbunden werden soll, sondern dass bei Verstößen konsequent Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet wird.

Dabei soll insbesondere die Unsitte, Raketen gezielt auf andere Personen zu schießen oder Knallkörper zwischen die Beine von Passanten zu werfen, bekämpft werden.

Auch für den Gipfel des Hohenpeißenbergs gilt ein Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen; auch hier wird entsprechende Überwachung erfolgen.




Polizei Schongau | Bei uns veröffentlicht am 29.12.2011


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