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Georgischer Fahrer ohne Fahrerlaubnis

Im Rahmen der Schleierfahndung
wurde am gestrigen Mittwoch nachmittag ein in München wohnender 42-jähriger
georgischer Staatsangehöriger einer Kontrolle neben seinem Pkw auf einem
Parkplatz der A 95 unterzogen. Hierbei zeigte sich, dass der Georgier zwar einen
einheimischen Führerschein, nicht aber die erforderliche deutsche Fahrerlaubnis
hatte. Da dem kontrollierten Mann die Rechtslage bekannt war, wurde er als
Beschuldigter vernommen und ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Gegen die
Lebensgefährtin des Georgiers, die zugleich Halterin des Pkws ist und der die
Rechtslage ebenfalls bekannt war, wird gesondert wegen Ermächtigen zum Fahren
ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

Polizei Wolfratshausen | Bei uns veröffentlicht am 20.07.2017


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