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Untersuchungshaft angeordnet - Waffenfund nach Verkehrskontrolle

IRSCHENBERG, Lkr. Miesbach – WAGING AM SEE, Lkr. Traunstein. Am Mittwoch Nachmittag, 12.12.12, haben die Rosenheimer Schleierfahnder bei einem deutschen Staatsangehörigen zunächst eine geringe Menge Rauschgift aufgefunden. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden drei scharfe Schusswaffen durch die örtlich zuständige Polizeiinspektion Laufen sichergestellt.

Am Mittwoch Nachmittag haben die Rosenheimer Schleierfahnder, gegen 15.30 Uhr, den Pkw des 48-jährigen Mannes auf der Autobahn München-Salzburg, Höhe Irschenberg, angehalten. Bei der Überprüfung der Insassen konnte eine geringe Menge Rauschgift, 2,5 Gramm Marihuana, aufgefunden werden. Daraufhin wurde über die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht in München ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Mannes in Waging am See erwirkt.

In enger Zusammenarbeit mit der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Laufen haben die Schleierfahnder die Wohnungsdurchsuchung durchgeführt. Dabei konnten drei scharfe Schusswaffen, zwei Pistolen und ein Revolver, sowie ca. 700 Stück Munition sichergestellt werden. Der Waginger konnte für den Besitz der Waffen und Munition, die teilweise sehr aufwendig versteckt waren, keine Erlaubnis vorweisen. Des weiteren fanden die Beamten noch die Nachbildung eines „Eisernes Kreuzes“ mit Hackenkreuz, das der Waginger vergeblich versuchte über Ebay zu versteigern.

Ebenfalls aufgefunden wurde der Führerschein des 48-jährigen Mannes, obwohl dieser zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein dürfte. Es stellte sich heraus, dass der Waginger gegenüber der Führerscheinstelle eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Führerscheins abgegeben hat.

Die Polizeiinspektion Laufen hat die Ermittlungen wegen Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz, dem Waffengesetz und dem Strafgesetzbuch aufgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein wurde der deutsche Staatsangehörige dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht in Traunstein zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt. Dieser hat die Untersuchungshaft angeordnet.

Polizeipräsidium Oberbayern Süd | Bei uns veröffentlicht am 19.12.2012


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