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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – 545 Tage Gefängnis Bundespolizei bringt Rumänen hinter Gitter

Rosenheim / Irschenberg – Die Bundespolizei hat am Dienstag (12. Mai) einen Rumänen in die Haftanstalt eingeliefert. Ein Einreiseverbot sowie ein Haftbefehl wegen mehrerer Einbruchsdiebstähle hatten zur Festnahme des Mannes auf der A 8 geführt.

Rosenheimer Schleierfahnder kontrollierten Montagabend auf Höhe Irschenberg die Insassen eines Fahrzeugs mit britischer Zulassung. Bei der Überprüfung des 32-Jährigen stießen die Beamten auf einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Wegen besonders schweren Diebstahls war der rumänische Staatsangehörige bereits im Jahr 2009 zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Zudem hatte die Ausländerbehörde ein Einreiseverbot für den Rumänen erwirkt. In der Vernehmung bei der Bundespolizei gab er an, von all dem nichts gewusst zu haben. Gemeinsam mit seinen Freunden sei er nur auf der Durchreise über Dänemark nach Großbritannien gewesen.

Da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, wird der Festgenommene in Deutschland nun die Freiheitsstrafe von 545 Tagen absitzen müssen. Die Bundespolizisten lieferten ihn in die Justizvollzugsanstalt Bernau ein. Außerdem wird er sich aufgrund der unerlaubten Einreise entgegen eines Wiedereinreiseverbots strafrechtlich verantworten müssen.


Polizei | Bei uns veröffentlicht am 12.05.2015


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