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Bedrohung und Geisellage in Kaufering - Haftrichter ordnet Untersuchungshaft an

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg erließ der Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes Augsburg heute Vormittag Haftbefehl für einen 49-jähriger Kraftfahrer. Der Tatvorwurf lautet auf Geiselnahme, Bedrohung, Nötigung und einem Verstoß gegen das Waffengesetz.
Der Mann hatte in der Nacht vom Dienstag auf Mittwoch in Kaufering seine getrennt von ihm lebende Ehefrau mit einer Pistole bedroht und sie über mehrere Stunden in seine Gewalt gebracht. Am Dienstag gegen 21.00 Uhr war er mit einer Pistole, Kaliber 9 mm, im Anwesen des Opfers aufgetaucht. Er zwang die Frau in den Speicher des Hauses und hielt sie dort bis zum Morgen fest. Zwischenzeitlich waren auch seine Stieftochter, deren Freund und die Großeltern von der Bedrohung mit Freiheitsberaubung betroffen.

Soweit die Kripo Fürstenfeldbruck bislang ermitteln konnte, wollte der 49-jährige um 06.35 Uhr das Haus verlassen und traf dann auf die bereits in Stellung gegangenen Kräfte der Polizeiinspektion Spezialeinheiten. Offensichtlich war er sich über die vom Polizeipräsidium Oberbayern getroffenen umfangreichen Maßnahmen zum Schutz des Opfers nicht bewusst.

Beim Zusammentreffen mit der Polizei hielt sich der Kraftfahrer die Pistole an den Kopf. Die Beamten griffen sofort nach der Waffe. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung löste sich ein Schuss aus der Faustfeuerwaffe, der den 49-jährigen in die Schulter traf. Die Schussverletzung am Schlüsselbein wurde im Krankenhaus behandelt. Sie war nicht lebensgefährlich.

Aufgrund der notwendigen medizinischen Betreuung in einem Krankenhaus konnte die Vorführung vor dem Haftrichter erst heute erfolgen. Zum Tatvorwurf macht der Tatverdächtige keine Angaben.
Damit bleibt das Motiv weiter unklar, dürfte aber in Beziehungsproblemen zu suchen sein.


Polizei | Bei uns veröffentlicht am 15.07.2010


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