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Handytelefonieren hat Strafanzeige zur Folge.

Am 26.03.14 wurde ein 36-jähriger Landsberger kontrolliert, da er während der Fahrt mit dem Pkw mit seinem Handy telefonierte. Zum damaligen Zeitpunkt hatte er angeblich seinen Führerschein nicht dabei.
Da er in der Folgezeit seine Fahrerlaubnis nicht vorzeigte, wurden weitere Ermittlungen geführt. Hierbei stellte sich heraus, dass er bereits seit 2007 keine Fahrerlaubnis mehr besaß, da ihm diese entzogen worden war.
Jetzt wird gegen ihn eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erstellt.


Polizei Landsberg | Bei uns veröffentlicht am 26.04.2014


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