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Fahren ohne Fahrerlaubnis mit „frisiertem“ Roller

Bereits am vergangenen Donnerstagabend, 11.08.2016, hielt eine Streifenbesatzung einen Rollerfahrer zu einer Verkehrskontrolle an. Der Rollerfahrer versuchte zunächst sich dieser Kontrolle zu entziehen, was schlussendlich aber auch an der unzureichenden Motorisierung des Rollers scheiterte. Dennoch fuhr der Roller mit 50 km/h schneller als es die Fahrerlaubnis des Fahrers zuließ, der nur eine Prüfbescheinigung für Mofas besaß. Nun muss er sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.


Polizei Planegg | Bei uns veröffentlicht am 14.08.2016


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