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Uneinsichtiger Fahrradfahrer

Am frühen Samstag morgen wurden Beamte der PI Planegg auf vier Personen aufmerksam, welche sich in Gräfelfing am Straßenrand niedergelassen hatten. Um sie herum lagen noch mehrere Becher, ein Bierfass und drei Fahrräder. Nachdem die Personen ihre Hinterlassenschaften aufgeräumt hatten, wurde bei den drei Personen, welche ein Fahrrad mit sich führten ein Alkotest durchgeführt. Dieser ergab bei einem Mann eine Alkoholkonzentration, welche so hoch war, dass ihm die Weiterfahrt mit dem Fahrrad untersagt werden musste. Um dies durchzusetzen sollte sein Fahrrad sichergestellt werden. Der Mann zeigte sich jedoch völlig uneinsichtig und war mit der Maßnahme nicht einverstanden, weshalb er sein Fahrrad schulterte und damit flüchtete. Er konnte jedoch nach kurzer Verfolgung eingeholt werden.

Sein Fahrrad wird nun bei der Polizeiinspektion verwahrt und kann von ihm in nüchternem Zustand wieder abgeholt werden.

Hier wird nochmals darauf hingewiesen, dass auch gegen Fahrradfahrer ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB eingeleitet wird, wenn sie fahrend mit einer Alkoholisierung ab 1,6 Promille angetroffen werden.





Polizei Planegg | Bei uns veröffentlicht am 14.06.2010


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