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Dazu ein Hinweis der Polizei Planegg:

Grundsätzlich sind von Radfahrern diejenigen Radwege zu benutzen, die auf der rechten Seite der Straße angelegt sind. Der Grund hierfür ist nicht nur die Gefahr beim Begegnungsverkehr der Radfahrer, sondern die Tatsache, dass ein Radfahrer, der auf der linken Seite unterwegs ist, vom Autofahrer beim Abbiegen leicht übersehen wird.

Zum einen beim Rechtsabbiegen von einer untergeordneten Straße, wo der Autofahrer oftmals seine Aufmerksamkeit nur auf die linke Seite richtet, weil da in erster Linie der Verkehr herkommt, dem er die Vorfahrt gewähren muss. Zum anderen beim Linksabbiegen – da achtet der Autofahrer auch eher auf den Gegenverkehr, den er durchfahren lassen muss, als dass er sich nach links umdreht, um zu sehen ob er gerade von einem Radfahrer überholt wird.

In den Fällen, in denen die Radwege in beiden Richtungen freigegeben sind (das ist nur der Fall, wenn entsprechende Verkehrszeichen angebracht sind), sollte sich also jeder Radfahrer im eigenen Interesse vor Erreichen einer Kreuzung oder Einmündung der Gefahren dieser Verkehrssituation bewusst sein. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass Radfahrer immer wieder von den Behörden die Freigabe von Radwegen in beide Richtungen fordern.


Polizei Planegg | Bei uns veröffentlicht am 13.08.2010


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