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Vorsicht vor Trickbetrügern

Ein Vorfall veranlasst die Polizei Planegg, die Bürger im Würmtal vor einem möglichen Trickbetrüger zu warnen.

Am Mittwochvormittag, gegen 10.50 Uhr, betrat ein etwa 45- bis 50-jähriger Mann die Wohnung einer 35-Jährigen aus Martinsried in der Planegger Straße. Die Frau war gerade dabei, ihre Einkäufe in die Wohnung zu tragen und hatte deshalb die Eingangstüre offen stehen lassen.
Der Unbekannte, der plötzlich im Korridor stand, gab an, Mitarbeiter eines Energieunternehmens zu sein und in dessen Auftrag bei der Frau noch ausstehende Stromkosten in Höhe von 279 Euro eintreiben zu müssen. Zur Bekräftigung seiner Forderung drohte er mit der Stromabschaltung, falls der Betrag nicht sofort beglichen werden sollte.
Misstrauisch geworden verwies die Frau den Unbekannten aus der Wohnung und bat ihn vor der Türe zu warten. Anschließend verständigte sie die Polizei. Der Fremde hatte sich jedoch bis zum Eintreffen der Streifenbesatzung bereits entfernt und war auch bei der folgenden Absuche der Umgebung nicht mehr aufzufinden.

Die Polizei Planegg warnt vor einem möglichen weiteren Auftreten des Unbekannten. Er wird wie folgt beschrieben: Ca. 45 bis 50 Jahre, schwarze, kurze Haare; er hatte einen leichten Bauchansatz und sprach bayerischen Dialekt. Er trug ein rotes T-Shirt, mit der Aufschrift „e-on“.
Sollte dieser Mann erneut auftreten, verständigen Sie die Polizei Planegg, Tel. 089/89925-0, oder wählen den Notruf 110.

Nach Rücksprache mit einem Verantwortlichen des Energiekonzerns gibt es tatsächlich Mitarbeiter, die sich im Falle eines berechtigten Interesses direkt an ihre Kunden wenden.
Um Missverständnisse vorzubeugen und sich vor Trickbetrügern zu schützen, erteilt die Polizei Planegg in Absprache mit dem Unternehmen folgenden Hinweis:

- Lassen Sie sich von Personen, die vorgeben, in Auftrag eines Energieunternehmens bei Ihnen vorzusprechen, den Ausweis zeigen.
- Notieren Sie sich den Namen der Person.
- Vergewissern Sie sich durch einen Rückruf beim Kunden-Center Ihres Unternehmens, ob ein berechtigtes Interesse der Person vorliegt.
- Gewähren Sie dabei keinem Fremden Zutritt in ihre Wohnung.
- Verständigen Sie im Zweifelsfall Ihre Polizei.


Polizei Planegg | Bei uns veröffentlicht am 22.09.2006


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