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Trunkenheit im Straßenverkehr

Am 16.11.12 um 22:57 Uhr befuhr ein 41-jähiger Gautinger die Münchener Straße in Planegg. Er wurde einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei konnte er keinen Führerschein oder andere Identitätsdokumente vorzeigen. Auf Nachfrage der Polizeibeamten gab der Mann schließlich zu, dass ihm die Fahrerlaubnis bereits im Jahr 2004 gerichtlich entzogen wurde. Er habe bislang keinen neuen Führerschein erworben. Im Verlaufe diesen Gespräches bemerkten die Beamten Alkoholgeruch. Ein vor Ort freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,62 mg/l (Milligramm Alkohol je Liter Atemluft). Dies entspricht rechnerisch einen Blutalkoholwert von 1,24 Promille. Daraufhin wurde der Pkw vor Ort durch die Beamten verkehrssicher abgestellt. Der Pkw-Schlüssel wurde sichergestellt. Der Mann wurde anschließend zur Blutentnahme in die Rechtsmedizin nach München verbracht. Nach erfolgter gerichtsverwertbarer Blutentnahme wurde die Identität des Mannes zweifelsfrei anhand seinen Reisepasses in seiner Wohnung festgestellt. Der Mann erhielt eine Anzeige wegen folgenloser Trunkenheitsfahrt und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Da der Pkw nicht auf ihn selbst zugelassen war, erhielt auch die Fahrzeughalterin eine Anzeige wegen Gestattens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Sie hätte sich vorher vergewissern müssen, dass der Fahrer ihres Pkws eine Fahrerlaubnis besitzt.


Polizei Planegg | Bei uns veröffentlicht am 19.11.2012


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